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§ 5Amtlich · § 5 UrhG

Bezeichnung der zu übermittelnden Dateien

Zeitreise: 16.07.2013‹ § 4§ 6 ›

(1) Für die Anzeige nach § 312 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuches sind die in der inneren ZIP-Datei verpackten Dateien wie folgt zu bezeichnen: 1. Anzeigeschreiben:BaFin-ID und Bezeichnung „Notification Letter“, 2. Anlagebedingungen:BaFin-ID und Bezeichnung „Terms and Conditions for Investment“, 3. Satzung:BaFin-ID und Bezeichnung „Articles of Association“, 4. Verkaufsprospekt:BaFin-ID und Bezeichnung „Prospectus“, 5. Jahresbericht:BaFin-ID und Bezeichnung „Annual Report“, 6. Halbjahresbericht:BaFin-ID und Bezeichnung „Half-yearly Report“, 7. wesentliche Anlegerinformationen:BaFin-ID und Bezeichnung „Key Investor Information“, 8. zusätzliche Dokumente, die der Anzeige gemäß Teil B Nummer 3 des Anzeigeschreibens nach den Rechts- und Verwaltungsvorschriften des jeweiligen Aufnahmemitgliedstaates beizufügen sind:BaFin-ID und eine den Inhalt kennzeichnende Bezeichnung, 9. Anschreiben zur Ergänzungsanzeige nach § 6 Satz 3:BaFin-ID und Bezeichnung „Ergänzungsanzeige“.Die äußere und die darin enthaltene innere ZIP-Datei sind wie folgt zu bezeichnen: „P312KAGB_“ + BaFin-ID + „_beliebiger Dateiname.zip“.

(2) Für die Anzeige nach § 331 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuches sind die in der inneren ZIP-Datei verpackten Dateien wie folgt zu bezeichnen: 1. Anzeigeschreiben:BaFin-ID und Bezeichnung „Notification Letter“, 2. Anlagebedingungen einerseits oder andererseits Satzung oder Gesellschaftsvertrag:BaFin-ID und Bezeichnung „Terms and Conditions for Investment“ einerseits oder andererseits „Articles of Association“, 3. Jahresbericht:BaFin-ID und Bezeichnung „Annual Report“, 4. Anschreiben zur Ergänzungsanzeige nach § 6 Satz 3:BaFin-ID und Bezeichnung „Ergänzungsanzeige“.Die äußere und die darin enthaltene innere ZIP-Datei sind wie folgt zu bezeichnen: „P331KAGB_“ + BaFin-ID + „_beliebiger Dateiname.zip“.

(3) Eine gemäß § 2 Absatz 3 beizufügende Vollmacht ist wie folgt zu bezeichnen: BaFin-ID und Bezeichnung „Vollmacht“.

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