Organe
Das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. hat in seiner Satzung folgende Organe: 1. das Kuratorium, 2. den Vorstand und 3. Beiräte, die nach Bedarf fach- oder projektbezogen berufen werden können.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken
Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.