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§ 3Amtlich · § 5 UrhG

Organe

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Das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. hat in seiner Satzung folgende Organe: 1. das Kuratorium, 2. den Vorstand und 3. Beiräte, die nach Bedarf fach- oder projektbezogen berufen werden können.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

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Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.