Bundesschuldenwesengesetz - BSchuWG | § 4k Bekanntmachungen
Die Bekanntmachungen nach § 4b Absatz 7 Satz 2 und Absatz 9, § 4c Absatz 4, § 4d Absatz 2 Satz 2, § 4e Absatz 4 und § 4j erfolgen im Bundesanzeiger und im Internet unter der Adresse der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH sowie durch die Deutsche Bundesbank.
Referenzen - Gesetze | § 5 PassV 2007
§ 5 PassV 2007 zitiert oder wird zitiert von 1 §§.
§ 5 PassV 2007 wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.