Datenübermittlung an das Bundeszentralregister
Die Meldebehörden übermitteln gemäß § 20a des Bundeszentralregistergesetzes nach einer Namensänderung oder Änderung des Geburtsdatums dem Bundeszentralregister zur Aktualisierung der dort über eine Person gespeicherten Daten unverzüglich folgende Daten der Person (Zentralregistermitteilung): Blattnummer des DSMeld (Datenblatt)1.Familienname0101a,2.frühere Namen0201a, 0203a,3.Vornamen0301 bis 0303,4.Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat0601 bis 0603,5.derzeitige Anschrift1201 bis 1203, 1205 bis 1212,6.Datum des zugrunde liegenden Rechtsaktes0205, 0304,7.Bezeichnung und Aktenzeichen der Behörde, die die Änderung veranlasst hat0206, 0305.Im Falle einer Änderung des Geburtsdatums ist das bisherige Geburtsdatum ebenfalls zu übermitteln.
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