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§ 10Amtlich · § 5 UrhG

Meldebestätigung der elektronischen Anmeldung

Zeitreise: 22.12.2025‹ § 9

Die Zuzugsmeldebehörde übermittelt nach Durchführung der elektronischen Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes eine elektronische Bestätigung über die Anmeldung nach § 24 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes zur Weiterleitung an die meldepflichtige Person mit folgenden Daten an das Verwaltungsportal: 1.Familienname0101a bis 0105a,2.Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens0301, 0302,3.Doktorgrad0401,4.Geburtsdatum0601,5.Einzugsdatum1301, 1301a, 1305,6.Datum der Anmeldung1311,7.Anschrift1201 bis 1212,8.alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung1213.

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