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§ 5Amtlich · § 5 UrhG

Organe der Stiftung

Zeitreise: 01.11.2016‹ § 4§ 6 ›

Organe der Stiftung sind 1. das Kuratorium, 2. der Vorstand.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.