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§ 10Amtlich · § 5 UrhG

Zielwerte für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren

Zeitreise: 19.06.2020‹ § 9

Um schädliche Auswirkungen von Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren als Marker für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt zu vermeiden, zu verhindern oder zu verringern, werden folgende ab dem 1. Januar 2013 einzuhaltende Zielwerte als Gesamtgehalt in der PM10-Fraktion über ein Kalenderjahr gemittelt festgesetzt: SchadstoffZielwert in Nanogramm pro KubikmeterArsen 6Kadmium 5Nickel20Benzo[a]pyren 1

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