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§ 1Amtlich · § 5 UrhG

Gebührentarif

Zeitreise: 14.08.2012

Für Amtshandlungen nach der Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren werden Gebühren nach dieser Verordnung erhoben. Die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Gebührensätze ergeben sich aus dem Gebührentarif für Maßnahmen bei Typprüfungen von Verbrennungsmotoren (Anlage).

Fachbewertung & LKG-Relevanz

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Ende des Gesetzes