Beitragszuschuss in der Alterssicherung der Landwirte
(1) In Anlage 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte wird der monatliche Zuschussbetrag für das Kalenderjahr 2007 wie folgt festgesetzt: Einkommensklassemonatlicher Zuschussbetragbis 8.220 Euro122 Euro8.221- 8.740 Euro114 Euro8.741- 9.260 Euro106 Euro9.261- 9.780 Euro98 Euro9.781-10.300 Euro90 Euro10.301-10.820 Euro82 Euro10.821-11.340 Euro73 Euro11.341-11.860 Euro65 Euro11.861-12.380 Euro57 Euro12.381-12.900 Euro49 Euro12.901-13.420 Euro41 Euro13.421-13.940 Euro33 Euro13.941-14.460 Euro24 Euro14.461-14.980 Euro16 Euro14.981-15.500 Euro8 Euro.
(2) In Anlage 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte wird der monatliche Zuschussbetrag für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 2007 wie folgt festgesetzt: Einkommensklassemonatlicher Zuschussbetrag (Ost)bis 8.220 Euro106 Euro8.221- 8.740 Euro99 Euro8.741- 9.260 Euro92 Euro9.261- 9.780 Euro84 Euro9.781-10.300 Euro77 Euro10.301-10.820 Euro70 Euro10.821-11.340 Euro63 Euro11.341-11.860 Euro56 Euro11.861-12.380 Euro49 Euro12.381-12.900 Euro42 Euro12.901-13.420 Euro35 Euro13.421-13.940 Euro28 Euro13.941-14.460 Euro21 Euro14.461-14.980 Euro14 Euro14.981-15.500 Euro7 Euro.
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