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§ 3Amtlich · § 5 UrhG

Übergangsregelung

Zeitreise: 03.11.2022‹ § 2§ 4 ›

Die §§ 1 und 2 sind nicht auf Widersprüche und Klagen in Angelegenheiten der Besoldung anzuwenden, die vor dem Inkrafttreten dieser Anordnung eingelegt oder erhoben worden sind.

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