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§ 1Amtlich · § 5 UrhG

Errichtung und Sitz des Bundesamts

Zeitreise: 22.12.2023§ 2 ›

(1) Zum 1. Januar 2021 wird das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (Bundesamt) errichtet.

(2) Das Bundesamt untersteht dem Auswärtigen Amt.

(3) Das Bundesamt hat seinen Sitz in Brandenburg an der Havel.

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