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Amtlich · § 5 UrhG

§ 2 5. DV-BEG

Zeitreise: 16.05.1957

Diese Rechtsverordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 240 BEG auch im Land Berlin; sie gilt nicht im Saarland.

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Ende des Gesetzes