Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 75 Aufschiebende Wirkung der Klage

(1) Die Klage gegen Entscheidungen nach diesem Gesetz hat nur in den Fällen des § 38 Absatz 1 sowie des § 73b Absatz 7 Satz 1 aufschiebende Wirkung. Die Klage gegen Maßnahmen des Verwaltungszwangs (§ 73b Absatz 5) hat keine aufschiebende Wirkung.

(2) Die Klage gegen Entscheidungen des Bundesamtes, mit denen die Anerkennung als Asylberechtigter oder die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft widerrufen oder zurückgenommen worden ist, hat in folgenden Fällen keine aufschiebende Wirkung:

1.
bei Widerruf oder Rücknahme wegen des Vorliegens der Voraussetzungen des § 60 Absatz 8 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes oder des § 3 Absatz 2,
2.
bei Widerruf oder Rücknahme, weil das Bundesamt nach § 60 Absatz 8 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes von der Anwendung des § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes abgesehen hat.
Dies gilt entsprechend bei Klagen gegen den Widerruf oder die Rücknahme der Gewährung subsidiären Schutzes wegen Vorliegens der Voraussetzungen des § 4 Absatz 2. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung bleibt unberührt.

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Referenzen - Gesetze | § 2 EuWG

§ 2 EuWG zitiert oder wird zitiert von 9 §§.

§ 2 EuWG wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 84 Wirkungen von Widerspruch und Klage


(1) Widerspruch und Klage gegen 1. die Ablehnung eines Antrages auf Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels,1a. Maßnahmen nach § 49,2. die Auflage nach § 61 Absatz 1e, in einer Ausreiseeinrichtung Wohnung zu nehmen,2a. Auflagen zur Sicherun
§ 2 EuWG zitiert 3 §§ in anderen Gesetzen.

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 80


(1) Widerspruch und Anfechtungsklage haben aufschiebende Wirkung. Das gilt auch bei rechtsgestaltenden und feststellenden Verwaltungsakten sowie bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung (§ 80a). (2) Die aufschiebende Wirkung entfällt nur 1. bei der

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 60 Verbot der Abschiebung


(1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalit

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 3 Passpflicht


(1) Ausländer dürfen nur in das Bundesgebiet einreisen oder sich darin aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen, sofern sie von der Passpflicht nicht durch Rechtsverordnung befreit sind. Für den Aufenthalt im B
§ 2 EuWG zitiert 5 andere §§ aus dem Europawahlgesetz.

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 4 Subsidiärer Schutz


(1) Ein Ausländer ist subsidiär Schutzberechtigter, wenn er stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht. Als ernsthafter Schaden gilt: 1. die Verhängung oder Vollstreckung der To

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 3 Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft


(1) Ein Ausländer ist Flüchtling im Sinne des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559, 560), wenn er sich1.aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 38 Ausreisefrist bei sonstiger Ablehnung und bei Rücknahme des Asylantrags


(1) In den sonstigen Fällen, in denen das Bundesamt den Ausländer nicht als Asylberechtigten anerkennt, beträgt die dem Ausländer zu setzende Ausreisefrist 30 Tage. Im Falle der Klageerhebung endet die Ausreisefrist 30 Tage nach dem unanfechtbaren Ab

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 73 Widerrufs- und Rücknahmegründe


(1) Die Anerkennung als Asylberechtigter oder die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft ist zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen für sie nicht mehr vorliegen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Ausländer1.sich freiwillig erneut dem Schutz d

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 73c Ausländische Anerkennung als Flüchtling


(1) Ist bei einem Ausländer, der von einem ausländischen Staat als Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge anerkannt worden ist, die Verantwortung für die Ausstellung des Reiseausweises auf die Bundesrepublik Deutsch

Referenzen - Urteile | § 2 EuWG

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1003 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 2 EuWG.

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 01. März 2018 - Au 5 S 18.50329

bei uns veröffentlicht am 01.03.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich im Wege einstweiligen Re

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 22. Feb. 2018 - Au 5 S 18.50273

bei uns veröffentlicht am 22.02.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich im Wege einstweiligen Re

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 20. Feb. 2018 - Au 5 S 18.50257

bei uns veröffentlicht am 20.02.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich im Wege einstweiligen Re

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 15. Feb. 2018 - Au 5 S 18.50245

bei uns veröffentlicht am 15.02.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich im Wege einstweiligen Re

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 12. Feb. 2018 - Au 5 S 18.50225

bei uns veröffentlicht am 12.02.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich im Wege einstweiligen Re

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 15. Feb. 2018 - Au 5 S 18.50213

bei uns veröffentlicht am 15.02.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich im Wege einstweiligen Re

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 16. Mai 2019 - RN 14 S 19.31006

bei uns veröffentlicht am 16.05.2019

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen die in Ziffer 3 des Bescheides des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 15.4.2019 (Gesch-Z. …-232) enthaltene Abschiebungsandrohung wird angeordnet.

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 09. März 2016 - B 3 K 15.30152

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der 1981 geborene Kläger ist syris

Verwaltungsgericht München Beschluss, 09. Jan. 2017 - M 26 S 16.50922

bei uns veröffentlicht am 09.01.2017

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers vom 25. Oktober 2016 (M 26 K 16.50921) gegen die Nr. 3 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 13. Oktober 2016 wird angeordnet. II. Die A

Verwaltungsgericht München Beschluss, 02. Jan. 2017 - M 1 S 16.51278

bei uns veröffentlicht am 02.01.2017

Tenor I. Die Anträge werden abgelehnt. II. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner. Gründe I. Die am … geborene Antragstellerin zu 1) und ihr Sohn, der am &#x

Verwaltungsgericht München Beschluss, 06. März 2019 - M 11 S 19.50075

bei uns veröffentlicht am 06.03.2019

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich gegen seine Überstellung nach Schweden im Rahmen des sog. Dublin-Verf

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 25. Jan. 2019 - AN 17 S 19.30019

bei uns veröffentlicht am 25.01.2019

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Die Antragstellerin ist kubanische Staatsangehörige. Sie

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 03. Jan. 2017 - Au 1 S 16.32970

bei uns veröffentlicht am 03.01.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen. III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für dieses Verfahren wird abgelehnt. Gründe I.

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 11. Jan. 2017 - AN 2 S 16.32491

bei uns veröffentlicht am 11.01.2017

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Die 1976 geborene Antragstellerin ist irakische Staatsa

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 16. Apr. 2019 - W 10 S 19.50280

bei uns veröffentlicht am 16.04.2019

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Die Antragstellerin wendet sich gegen die sofortige

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 12. Jan. 2017 - Au 5 S 17.30077

bei uns veröffentlicht am 12.01.2017

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage (Az. Au 5 K 17.30076) gegen die Abschiebungsandrohung in Nr. 3 des Bescheids des Bundesamtes ... vom 23. Dezember 2016 wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin hat die Koste

Verwaltungsgericht München Beschluss, 03. Jan. 2017 - M 8 S 16.51189

bei uns veröffentlicht am 03.01.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen die drohende Überstel

Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Nov. 2015 - M 2 S 15.31232

bei uns veröffentlicht am 16.11.2015

Tenor I. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der am ... August 1997 geborene Antr

Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Nov. 2015 - M 2 S 15.31228

bei uns veröffentlicht am 16.11.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der 1993 geborene Antragsteller ist Staatsangehöriger der Republik Kosovo. Er reiste na

Verwaltungsgericht München Beschluss, 09. Jan. 2017 - M 17 S 17.30014

bei uns veröffentlicht am 09.01.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller ist Staatsangehöriger Indiens. Er reiste nach eigenen Angaben

Verwaltungsgericht München Beschluss, 12. Jan. 2017 - M 17 S 17.30165

bei uns veröffentlicht am 12.01.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller ist Staatsangehöriger des Kosovo. Nachdem bereits im Jahr 199

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 15. Apr. 2019 - AN 14 S 19.50278

bei uns veröffentlicht am 15.04.2019

Tenor 1. Der Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO wird abgelehnt. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Die Antragstellerin wendet sich i

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 08. Dez. 2017 - AN 3 S 17.51416

bei uns veröffentlicht am 08.12.2017

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 22. November 2017 wird angeordnet. 2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Der Gegenstandswert b

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 24. Sept. 2018 - W 2 S 18.31990

bei uns veröffentlicht am 24.09.2018

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage W 2 K 18.31989 gegen die Abschiebungsandrohung im Bescheid des Bundesamts für ... vom 12. September 2018 wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Geric

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. März 2016 - 20 AS 16.50023

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe Der Antrag des Antragstellers, anzuordnen, das

Verwaltungsgericht München Beschluss, 30. Juli 2018 - M 30 S 18.51449

bei uns veröffentlicht am 30.07.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Abschiebungsanordnung nach It

Verwaltungsgericht München Beschluss, 28. Feb. 2018 - M 16 S 17.47946

bei uns veröffentlicht am 28.02.2018

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers (M 16 K 17.47945) gegen den Bescheid des Bundesamts für ... vom 5. September 2017 wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. G

Verwaltungsgericht München Beschluss, 01. März 2018 - M 1 S 17.52262

bei uns veröffentlicht am 01.03.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Der Antragsteller, der keine Unterlagen zu seiner Identität vorgelegt hat, ist nach seinen Angaben

Verwaltungsgericht München Beschluss, 31. Jan. 2018 - M 11 S 18.30426

bei uns veröffentlicht am 31.01.2018

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die Abschiebungsandrohung unter Nr. 3 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 04.01.2018 (Az. …) wird angeordnet. II. Die Antrags

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 08. Dez. 2017 - Au 5 S 17.50507

bei uns veröffentlicht am 08.12.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Der am ... 1969 in ... (Iran) geborene Antragsteller ist irani

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 02. Nov. 2018 - Au 7 S 18.50803

bei uns veröffentlicht am 02.11.2018

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage vom 26. September 2018 (Az. Au 7 K 18.50802) gegen Ziffer 3 des Bescheides der Antragsgegnerin vom 17. September 2018 (Gz.: ...) wird angeordnet. II. Die Antraggegnerin hat die Kosten

Verwaltungsgericht München Beschluss, 22. Dez. 2016 - M 2 S 16.35502

bei uns veröffentlicht am 22.12.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller ist nach eigenen Angaben senegalesischer Staatsangehöriger. Er verließ se

Verwaltungsgericht München Beschluss, 15. Dez. 2016 - M 2 S 16.35183

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller ist nach eigenen Angaben senegalesischer Staatsangehöriger. Er verließ se

Verwaltungsgericht München Beschluss, 19. Dez. 2016 - M 2 S 16.35121

bei uns veröffentlicht am 19.12.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der 1977 geborene Antragsteller ist senegalesischer Staatsangehöriger. Er reiste am 8. Sept

Sozialgericht Landshut Beschluss, 06. Mai 2019 - S 11 AY 38/19 ER

bei uns veröffentlicht am 06.05.2019

Tenor I. Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz vom 16.04.2019 wird abgelehnt. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Gegenstand des Eilverfahrens sind sog. Analogleistunge

Verwaltungsgericht München Beschluss, 22. März 2018 - M 18 S 18.50533

bei uns veröffentlicht am 22.03.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Gründe I. Der Antragsteller begehrt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klag

Verwaltungsgericht München Beschluss, 20. März 2018 - M 18 S 18.50531

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Gründe I. Die Antragstellerin begehrt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer K

Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Jan. 2018 - M 18 S 17.70481

bei uns veröffentlicht am 16.01.2018

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage M 18 K 17.70478 wird angeordnet. II. Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Gründe I. Der Antragsteller begehrt die Anordnung d

Verwaltungsgericht München Beschluss, 03. Aug. 2018 - M 18 S 18.32550

bei uns veröffentlicht am 03.08.2018

Tenor I. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage wird abgelehnt. II. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Das Verfahren ist gerichtskostenfrei. Gründe I. Der Antrag

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 22. Nov. 2017 - Au 6 K 17.1271

bei uns veröffentlicht am 22.11.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Si

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 20. Okt. 2017 - Au 6 S 17.34810

bei uns veröffentlicht am 20.10.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe Die Antragstellerin und Klägerin wendet sich mit Ihrem Klageverfahre

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 08. Nov. 2017 - Au 4 S 17.35006

bei uns veröffentlicht am 08.11.2017

Tenor I. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Abschiebungsandrohung im Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 11.10.2017 wird abgelehnt. II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten

Verwaltungsgericht München Beschluss, 17. Nov. 2017 - M 9 S 17.46874

bei uns veröffentlicht am 17.11.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller ist (alles eigene Angaben, wobei aus den Akten mehrere Alias-Personalien

Verwaltungsgericht München Beschluss, 14. Nov. 2017 - M 7 S 17.48171

bei uns veröffentlicht am 14.11.2017

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die im Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 11. September 2017 enthaltene Abschiebungsandrohung (Nr. 3) wird angeordnet. II. Die Antragsge

Verwaltungsgericht München Beschluss, 13. Nov. 2017 - M 7 S 17.46648

bei uns veröffentlicht am 13.11.2017

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen die im Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 27. Juli 2017 enthaltene Abschiebungsandrohung (Nr. 3) wird angeordnet. II. Die Antragsgegner

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 22. Aug. 2018 - B 8 K 17.31115

bei uns veröffentlicht am 22.08.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger ist

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 08. Jan. 2018 - B 6 E 17.33146

bei uns veröffentlicht am 08.01.2018

Tenor 1. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt … wird abgelehnt. 2. Der Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO und der Antrag gemäß § 123 VwGO werden abgelehnt. 3. Der Antragsteller tr

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 26. Jan. 2018 - B 5 S 18.50036

bei uns veröffentlicht am 26.01.2018

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Gründe Der Antragste

Verwaltungsgericht München Beschluss, 17. Okt. 2018 - M 22 S 18.52859

bei uns veröffentlicht am 17.10.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die von d

Verwaltungsgericht München Beschluss, 23. Dez. 2016 - M 21 S 16.34702

bei uns veröffentlicht am 23.12.2016

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller, malischer Staatsangehöriger, reiste am 30 Ju

Referenzen

(1) In den sonstigen Fällen, in denen das Bundesamt den Ausländer nicht als Asylberechtigten anerkennt, beträgt die dem Ausländer zu setzende Ausreisefrist 30 Tage. Im Falle der Klageerhebung endet die Ausreisefrist 30 Tage nach dem unanfechtbaren Abschluss des...
(1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner...
(1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner...
(1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner...
(1) Ausländer dürfen nur in das Bundesgebiet einreisen oder sich darin aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen, sofern sie von der Passpflicht nicht durch Rechtsverordnung befreit sind. Für den Aufenthalt im Bundesgebiet...
(1) Ausländer dürfen nur in das Bundesgebiet einreisen oder sich darin aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen, sofern sie von der Passpflicht nicht durch Rechtsverordnung befreit sind. Für den Aufenthalt im Bundesgebiet...
(1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner...
(1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner...
(1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner...
(1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner...
(1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner...
(1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner...
(1) Ein Ausländer ist subsidiär Schutzberechtigter, wenn er stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht. Als ernsthafter Schaden gilt: 1. die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe,2...
(1) Widerspruch und Anfechtungsklage haben aufschiebende Wirkung. Das gilt auch bei rechtsgestaltenden und feststellenden Verwaltungsakten sowie bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung (§ 80a). (2) Die aufschiebende Wirkung entfällt nur 1. bei der Anforderung...
(1) Widerspruch und Anfechtungsklage haben aufschiebende Wirkung. Das gilt auch bei rechtsgestaltenden und feststellenden Verwaltungsakten sowie bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung (§ 80a). (2) Die aufschiebende Wirkung entfällt nur 1. bei der Anforderung...