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Art 44Amtlich · § 5 UrhG

Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Zeitreise: 22.12.1999

Die auf den Artikeln 17, 18, 20, 21, 30, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39 und 42 beruhenden Teile der dort geänderten Verordnungen können aufgrund der jeweils einschlägigen Ermächtigung in Verbindung mit diesem Artikel durch Rechtsverordnung geändert oder aufgehoben werden.

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Ende des Gesetzes