Zum Inhalt springen

EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

Manquement d’État - Directive 2006/42/CE relative aux machines - Défaut de transposition dans le délai prescrit.

ECLI: ECLI:EU:C:2010:598Entscheidung vom: 07.10.2010

Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 7. Oktober 2010 – Kommission/Griechenland (Rechtssache C‑127/10) „Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie2006/42/EG über Maschinen – Nicht fristgerechte Umsetzung“ 1.                     Vertragsverletzungsklage – Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof – Maßgebende Lage – Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Art. 258 AEUV) (vgl. Randnr. 10) 2.                     Mitgliedstaaten – Verpflichtungen – Umsetzung der Richtlinien – Vertragsverletzung – Rechtfertigung – Unzulässigkeit (Art. 258 AEUV) (vgl. Randnr. 12) Gegenstand Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung) nachzukommen Tenor 1. Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG verstoßen, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat. 2. Die Hellenische Republik trägt die Kosten.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

ČeštinaΕλληνικάEnglishEspañolFrançaisItalianoNederlandsPolskiPortuguêsRomână