EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Großherzogtum Luxemburg.
ECLI: ECLI:EU:C:2004:134Entscheidung vom: 09.03.2004
«Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nichtumsetzung der Richtlinie 2000/52/EG – Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und den öffentlichen Unternehmen»
Leitsätze des Urteils
Mitgliedstaaten – Verpflichtungen – Durchführung der Richtlinien – Verstoß – Rechtfertigung – Nicht gegeben(Artikel 226 EG)
URTEIL DES GERICHTSHOFES (Fünfte Kammer)9. März 2004(1)
„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nichtumsetzung der Richtlinie 2000/52/EG – Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und den öffentlichen Unternehmen“
Klägerin,
gegen
Beklagter,
DER GERICHTSHOF (Fünfte Kammer),
aufgrund des nach Anhörung des Generalanwalts ergangenen Beschlusses, ohne Schlussanträge über die Rechtssache zu entscheiden,
folgendes
Aus diesen Gründen
DER GERICHTSHOF (Fünfte Kammer)
Gulmann
von Bahr
Silva de Lapuerta
Der Kanzler
Der Präsident der Fünften Kammer
R. Grass
C. Gulmann
1 – Verfahrenssprache: Französisch.
Amtliche Sprachfassungen
Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.