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EU-Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

Paul Hartmann AG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

ECLI: ECLI:EU:T:2012:290Entscheidung vom: 13.06.2012

Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 13. Juni 2012 – Hartmann/HABM – Mölnlycke Health Care (MESILETTE) (Rechtssache T-342/10) „Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke MESILETTE – Ältere nationale und internationale Wortmarken MEDINETTE – Relatives Eintragungshindernis – Keine Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“ Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 20-22, 28-39) Gegenstand Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 20. Mai 2010 (Sache R 1222/2009-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Paul Hartmann AG und der Mölnlycke Health Care AB Tenor 1. Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 20. Mai 2010 (Sache R 1222/2009-2) wird aufgehoben. 2. Das HABM trägt die Kosten.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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