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EU-Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

dm-drogerie markt GmbH & Co. KG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

ECLI: ECLI:EU:T:2011:602Entscheidung vom: 18.10.2011

Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 18. Oktober 2011 – dm‑drogerie markt/HABM – Semtee (caldea) (Rechtssache T‑304/10) „Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke caldea – Ältere internationale Wortmarke BALEA – Relatives Eintragungshindernis – Keine Verwechslungsgefahr – Keine Zeichenähnlichkeit – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“ Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 20, 28, 59, 65-66) Gegenstand Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 29. April 2010 (Sache R 899/2009‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der dm-drogerie markt GmbH & Co. KG und Semtee Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die dm-drogerie markt GmbH & Co. KG trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). 3. Jede Partei trägt ihre eigenen durch die Streithilfe von Semtee entstandenen Kosten.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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