EU-Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
Maurice Emram gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
ECLI: ECLI:EU:T:2011:202Entscheidung vom: 10.05.2011
Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2011 – Emram/HABM – Guccio Gucci (G)
(Rechtssache T‑187/10)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren — Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke G – Ältere nationale und Gemeinschaftsbildmarke G – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“
1. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Markenfähige Zeichen – Zeichen, die aus einem Buchstaben oder einer Buchstabenkombination bestehen – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 4, 7 und 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnr. 49)
2. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 55, 74, 78)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 11. Februar 2010 (Sache R 1281/2008‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Guccio Gucci SpA und Herrn Maurice Emram
Angaben zur Rechtssache
Anmelder der Gemeinschaftsmarke:
Maurice Emram
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Bildmarke G für Waren der Klassen 9, 18 und 25 – Anmeldung Nr. 2421402
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:
Guccio Gucci SpA
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht
Gemeinschaftsbildmarken und nationale Bildmarken G für Waren der Klassen 9, 18 und 25
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:
Zurückweisung des Widerspruchs
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung und Zurückweisung der Markenanmeldung
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Herr Maurice Emram trägt die Kosten.
Amtliche Sprachfassungen
Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.
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