EU-Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
G-Star Raw Denim kft gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
ECLI: ECLI:EU:T:2010:22Entscheidung vom: 21.01.2010
Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 21. Januar 2010 – G-Star Raw Denim/HABM – ESGW (G Stor)
(Rechtssache T-309/08)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke G Stor – Ältere nationale und Gemeinschaftswort‑ und ‑bildmarken G‑STAR und G‑STAR RAW DENIM – Relatives Eintragungshindernis – Keine Ähnlichkeit der Marken – Art. 8 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 5 der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nichtähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Randnrn. 25, 36, 38)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 14. April 2008 (R 1232/2007‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der G‑Star Raw Denim kft und der ESGW Holdings Ltd
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
ESWG Holdings Ltd
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Bildmarke G Stor für Waren der Klasse 9
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:
G-Star Raw Denim kft
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken‑ oder Zeichenrecht:
Eingetragene Benelux-Wortmarke G‑STAR (Nr. 545551) für Waren der Klasse 25, eingetragene Gemeinschaftswortbildmarke G‑STAR (Nr. 3445401) für Waren der Klassen 9 und 25, eingetragene Gemeinschaftswortmarke G‑STAR (Nr. 3444262) für Waren der Klassen 9 und 25, in verschiedenen Ländern für Waren der Klasse 25 geschützte bekannte ältere Marke G‑Star, eingetragene Gemeinschaftsmarke G‑STAR RAW DENIM (Nr. 3444171) für Waren der Klassen 9 und 35 und niederländischer Handelsname G‑Star International B.V.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:
Dem Widerspruch wurde stattgegeben, und die Anmeldung wurde in vollem Umfang zurückgewiesen.
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und Zurückweisung des Widerspruchs
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die G‑Star Raw Denim kft trägt die Kosten.
Amtliche Sprachfassungen
Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.
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