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EU-Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

Rodd & Gunn Australia Ltd gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

ECLI: ECLI:EU:T:2010:150Entscheidung vom: 20.04.2010

Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 20. April 2010 – Rodd & Gunn Australia/HABM (Darstellung eines Hundes) (Rechtssache T-187/08) „Gemeinschaftsmarke – Gemeinschaftsbildmarke, die einen Hund darstellt – Löschung der Marke bei Ablauf der Eintragung – Antrag auf Verlängerung der Eintragung der Marke – Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – Art. 78 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 81 der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“ Gemeinschaftsmarke – Verfahrensvorschriften – Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 78 Abs. 1) (vgl. Randnr. 29) Gegenstand Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 12. März 2008 (Sache R 1245/2007‑4) betreffend einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Angaben zur Rechtssache Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke mit der Darstellung eines Hundes für Waren der Klassen 16, 18 und 25 – Gemeinschaftsmarke Nr. 339218 Entscheidung der Hauptabteilung Marken und Register: Ablehnung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Rodd & Gunn Australia Ltd trägt die Kosten.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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