Zum Inhalt springen

EU-Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

Giordano Enterprises Ltd gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

ECLI: ECLI:EU:T:2009:515Entscheidung vom: 16.12.2009

Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 16. Dezember 2009 – Giordano Enterprises/HABM – Dias Magalhães & Filhos (GIORDANO) (Rechtssache T-483/08) „Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke GIORDANO – Ältere nationale Wortmarke GIORDANO – Relative Eintragungshindernisse – Verwechslungsgefahr – Teilweise Zurückweisung der Anmeldung – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“ Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 19, 33) Gegenstand Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 28. Juli 2008 (Sache R 1864/2007‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der José Dias Magalhães & Filhos Lda und der Giordano Enterprises Ltd Angaben zur Rechtssache Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Giordano Enterprises Ltd Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke GIORDANO für Waren der Klassen 18 und 25 Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: José Dias Magalhães & Filhos lda. Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken‑ oder Zeichenrecht: Portugiesische Wortmarke GIORDANO für Waren der Klasse 25 (Nr. 322534) Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben Entscheidung der Beschwerdekammer: Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung, soweit darin dem Widerspruch für bestimmte Waren der Klasse 18 stattgegeben wurde, und Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Giordano Enterprises Ltd trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle).

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

ČeštinaΕλληνικάEnglishEspañolFrançaisItalianoNederlandsPolskiPortuguêsRomână