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EU-Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

Bodegas Montebello, SA gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

ECLI: ECLI:EU:T:2009:127Entscheidung vom: 29.04.2009

Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 29. April 2009 – Bodegas Montebello/HABM – Montebello (MONTEBELLO RHUM AGRICOLE) (Rechtssache T-430/07) „Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke MONTEBELLO RHUM AGRICOLE – Ältere nationale Wortmarke MONTEBELLO – Relatives Eintragungshindernis – Keine Verwechslungsgefahr – Fehlende Ähnlichkeit der Waren – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94“ 1.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 34, 36, 39) 2.                     Gemeinschaftsmarke – Bemerkungen Dritter und Widerspruch – Prüfung des Widerspruchs – Nachweis der Benutzung der älteren Marke – Teilweise Benutzung (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 43 Abs. 2 und 3) (vgl. Randnrn. 42-43) Gegenstand Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 7. September 2007 (Sache R 223/2007‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Bodegas Montebello, SA und der Montebello SARL Angaben zur Rechtssache Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Montebello SARL Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke MONTEBELLO RHUM AGRICOLE für Waren der Klasse 33 – Anmeldung Nr. 2666386 Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Bodegas Montebello, SA Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Spanische Wortmarke MONTEBELLO für Waren der Klasse 33 – Anmeldung Nr. 1148196 Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben. Entscheidung der Beschwerdekammer: Der Beschwerde wurde stattgegeben, und die Entscheidung der Widerspruchsabteilung wurde aufgehoben. Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Bodegas Montebello, SA trägt die Kosten.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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