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EU-Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

Louis M. Gerson Co., Inc. gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

ECLI: ECLI:EU:T:2008:332Entscheidung vom: 10.09.2008

Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 10. September 2008 – Gerson/HABM (Teilweise gelber Farbfilter) (Rechtssache T‑201/06) „Gemeinschaftsmarke – Anmeldung einer dreidimensionalen Gemeinschaftsmarke – Teilweise gelber Farbfilter – Absolutes Eintragungshindernis – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94“ Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 23-26) Gegenstand Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 15. Mai 2006 (Sache R 1387/2005‑2) über die Anmeldung eines dreidimensionalen Zeichens, bestehend aus einem nahe seiner Spitze gelben Farbfilter, als Gemeinschaftsmarke Angaben zur Rechtssache Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Louis M. Gerson Co., Inc. Betroffene Gemeinschaftsmarke: Dreidimensionale Marke in Form eines teilweise gelben Farbfilters für Waren und Dienstleistungen der Klassen 16 und 21 – Anmeldung Nr. 3969367 Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Louis M. Gerson Co., Inc. trägt die Kosten.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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