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EU-Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

Sunplus Technology Co. Ltd gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

ECLI: ECLI:EU:T:2007:341Entscheidung vom: 15.11.2007

Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 15. November 2007 – Sunplus Technology/HABM – Sun Microsystems (SUNPLUS) (Rechtssache T-38/04) „Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke SUNPLUS – Ältere nationale Wortmarke SUN – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Waren – Ähnlichkeit der Zeichen“ Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 43‑44) Gegenstand Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 7. Oktober 2003 (Sache R 642/2000‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Sun Microsystems, Inc. und der Sunplus Technology Co. Ltd Angaben zur Rechtssache Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Sunplus Technology Co. Ltd Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke SUNPLUS für bestimmte Waren der Klasse 9 – Anmeldung Nr. 214346 Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Sun Microsystems, Inc. Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Nationale Wort- und Bildmarke SUN für Waren der Klasse 9 Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung der Anmeldung Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Sunplus Technology Co. Ltd trägt die Kosten.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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