EU-Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
Sunplus Technology Co. Ltd gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
ECLI: ECLI:EU:T:2007:341Entscheidung vom: 15.11.2007
Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 15. November 2007 –
Sunplus Technology/HABM – Sun Microsystems (SUNPLUS)
(Rechtssache T-38/04)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke SUNPLUS – Ältere nationale Wortmarke SUN – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Waren – Ähnlichkeit der Zeichen“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 43‑44)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 7. Oktober 2003 (Sache R 642/2000‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Sun Microsystems, Inc. und der Sunplus Technology Co. Ltd
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
Sunplus Technology Co. Ltd
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Bildmarke SUNPLUS für bestimmte Waren der Klasse 9 – Anmeldung Nr. 214346
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:
Sun Microsystems, Inc.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:
Nationale Wort- und Bildmarke SUN für Waren der Klasse 9
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:
Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Sunplus Technology Co. Ltd trägt die Kosten.
Amtliche Sprachfassungen
Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.
ČeštinaΕλληνικάEnglishEspañolFrançaisItalianoNederlandsPolskiPortuguêsRomână