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EU-Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

ColArt/Americas, Inc. gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

ECLI: ECLI:EU:T:2007:274Entscheidung vom: 12.09.2007

Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 12. September 2007 – ColArt/Americas / HABM (BASICS) (Rechtssache T‑164/06) „Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke BASICS – Absolute Eintragungshindernisse – Fehlende Unterscheidungskraft – Beschreibende Marke – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Durch Benutzung erworbene Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 3 der Verordnung Nr. 40/94“ 1.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 24-25) 2.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marke ohne Unterscheidungskraft – Ausnahme – Erwerb der Unterscheidungskraft durch Benutzung (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 3) (vgl. Randnrn. 45-47, 53) Gegenstand Aufhebung der Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 7. April 2006 (Sache R 788/2005-4) über die Zurückweisung der Anmeldung der Wortmarke BASICS als Gemeinschaftsmarke Angaben zur Rechtssache Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: ColArt/Americas, Inc. Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke BASICS für Waren der Klasse 2 – Anmeldung Nr. 2433613 Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die ColArt/Americas, Inc., trägt die Kosten.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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