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EU-Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

Glaverbel SA gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

ECLI: ECLI:EU:T:2007:273Entscheidung vom: 12.09.2007

Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 12. September 2007 – Glaverbel/HABM (Maserung einer Glasoberfläche) (Rechtssache T‑141/06) „Gemeinschaftsmarke – Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke, die die Maserung einer Glasoberfläche darstellt – Absolutes Eintragungshindernis – Fehlender Nachweis des Erwerbs von Unterscheidungskraft durch Benutzung“ 1.                     Gemeinschaftsmarke – Beschwerdeverfahren – Klage beim Gemeinschaftsrichter (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 135 § 4) (vgl. Randnr. 14) 2.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft – Ausnahme – Erwerb der Unterscheidungskraft durch Benutzung (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b, 2 und 3) (vgl. Randnrn. 19-23, 32-40) 3.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Fehlende Unterscheidungskraft – Ausnahme – Erwerb der Unterscheidungskraft durch Benutzung (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und 3) (vgl. Randnrn. 35-38) Gegenstand Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 1. März 2006 (Sache R 986/2004‑4) über die Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke, die die Maserung einer Glasoberfläche darstellt Angaben zur Rechtssache Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Glaverbel SA Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke, bestehend aus einem auf der Oberfläche von Waren der Klassen 19 und 21 angebrachten Motiv – Anmeldung Nr. 3183068 Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Gemeinschaftsmarkenanmeldung für alle Waren Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Glaverbel SA trägt die Kosten.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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