EU-Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
Gerolf Annemans gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
ECLI: ECLI:EU:T:2007:227Entscheidung vom: 12.07.2007
Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 12. Juli 2007 – Annemans/Kommission
(Rechtssache T-411/05)
„Nichtigkeitsklage – Wettbewerb – Behandlung von Beschwerden – Verordnung (EG) Nr. 773/2004 – Schreiben der Kommission an den Beschwerdeführer – Einrede der Unzulässigkeit – Vorbereitende Maßnahme – Nicht anfechtbare Handlung – Unzulässigkeit“
Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlungen – Begriff – Handlung mit verbindlichen Rechtswirkungen (Art. 230 EG; Verordnung Nr. 773/2004 der Kommission, Art. 7 Abs. 1 und 2) (vgl. Randnrn. 31-35)
Gegenstand
Nichtigerklärung der Entscheidung, die in dem Schreiben der Kommission vom 5. September 2005 in der Sache COMP/39.225 enthalten sein soll, das sich auf die von Gerolf Annemans gemäß Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 [EG] und 82 [EG] niedergelegten Wettbewerbsregeln (ABl. 2003, L 1, S. 1) bei der Kommission eingereichte Beschwerde bezieht
Tenor
1.
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2.
Herr Annemans trägt die Kosten.
Amtliche Sprachfassungen
Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.
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