EU-Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Efrosyni Alexiadou.
ECLI: ECLI:EU:T:2007:226Entscheidung vom: 12.07.2007
Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 12. Juli 2007 – Kommission/Alexiadou
(Rechtssache T-312/05)
„Schiedsklausel – Vertrag über das Vorhaben zur Entwicklung einer Technologie für die Herstellung von wasserundurchlässigen Häuten – Erstattung von Vorschüssen – Zinsen – Versäumnisverfahren“
1. Verfahren – Anrufung des Gerichtshofs aufgrund einer Schiedsklausel (Art. 238 EG) (vgl. Randnrn. 33-35)
2. Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Kurze Darstellung der Klagegründe (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1) (vgl. Randnr. 37)
Gegenstand
Klage der Kommission gemäß Art. 238 EG auf Erstattung eines Vorschusses, den sie der Beklagten im Rahmen eines Vertrags über das Vorhaben zur Entwicklung einer Technologie für die Herstellung von wasserundurchlässigen Häuten (Vertrag G1ST-CT-2002‑50227) gewährt hatte
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten.
Amtliche Sprachfassungen
Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.
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