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EU-Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

MacLean-Fogg Co. gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

ECLI: ECLI:EU:T:2007:172Entscheidung vom: 12.06.2007

Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 12. Juni 2007 – MacLean-Fogg/HABM (LOKTHREAD) (Rechtssache T-339/05) „Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke LOKTHREAD – Absolute Eintragungshindernisse – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94“ Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 51-55) Gegenstand Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 20. Juni 2005 (Sache R 1122/2004‑1) über die Eintragung der Wortmarke LOKTHREAD als Gemeinschaftsmarke Angaben zur Rechtssache Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: MacLean-Fogg Co. Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke LOKTHREAD für Waren der Klasse 6 – Anmeldung Nr. 3440666 Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die MacLean-Fogg Co. trägt die Kosten.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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