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EU-Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

ECLI: ECLI:EU:T:2006:214Entscheidung vom: 13.07.2006

Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 13. Juli 2006 – Italien/Kommission (Rechtssache T-225/04) „Strukturfonds – Finanzierung der Gemeinschaftsinitiativen – Änderung der indikativen Aufteilungen – Durchführung der rechtskräftigen Entscheidung – Nichtigkeitsurteil“ 1.                     Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt – Strukturinterventionen – Gemeinschaftsfinanzierung (Verordnung Nr. 2052/88 des Rates, Artikel 12 Absatz 4) (vgl. Randnrn. 67-77) 2.                     Nichtigkeitsklage – Nichtigkeitsurteil – Wirkungen (Artikel 233 EG) (vgl. Randnrn. 89-94) 3.                     Handlungen der Organe – Begründungspflicht – Umfang (Artikel 253 EG) (vgl. Randnrn. 145-155) Gegenstand Nichtigerklärung der Entscheidung K(2003) 3971 endg. der Kommission vom 26. November 2003 über die indikative Aufteilung der Verpflichtungsermächtigungen für die Gemeinschaftsinitiativen des Zeitraums 1994 bis 1999 auf die Mitgliedstaaten sowie aller mit ihr zusammenhängenden früheren Rechtsakte Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Beklagten.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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