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EU-Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

Sergio Rossi SpA gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

ECLI: ECLI:EU:T:2006:203Entscheidung vom: 12.07.2006

Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 12. Juli 2006 – Rossi / HABM – Marcorossi (MARCOROSSI) (Rechtssache T‑97/05) „Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke MARCOROSSI – Ältere nationale und internationale Wortmarken MISS ROSSI – Ältere Gemeinschaftswortmarke SERGIO ROSSI – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr“ Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b) (vgl. Randnrn. 46-47, 51) Gegenstand Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 17. Dezember 2004 (Sache R 226/2003‑2) betreffend ein Widerspruchsverfahren zwischen der Sergio Rossi SpA und Marcorossi Srl. Angaben zur Rechtssache Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Marcorossi Srl Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke MARCOROSSI (Anmeldung Nr. 1 405 869 für Waren der Klassen 18 und 25) Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Sergio Rossi SpA Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Marke MISS ROSSI (italienische Marke und internationale Marke) für Waren der Klasse 25, Marke SERGIO ROSSI (italienische Marke) für Waren der Klasse 25 und Marke SERGIO ROSSI (Gemeinschaftsmarke) für Waren der Klassen 3, 18 und 25 Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben Entscheidung der Beschwerdekammer: Der Beschwerde wurde stattgegeben, der Widerspruch wurde zurückgewiesen Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt außer ihren eigenen Kosten die Kosten der Streithelferin. Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) trägt seine eigenen Kosten.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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