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EU-Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

Leder & Schuh AG gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

ECLI: ECLI:EU:T:2005:82Entscheidung vom: 08.03.2005

Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 8. März 2005 − Leder & Schuh/HABM – Schuhpark Facies (JELLO SCHUHPARK) (Rechtssache T-32/03) „Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Ältere nationale Wortmarke ‚Schuhpark‘ – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke ‚JELLO SCHUHPARK‘ – Relatives Eintragungshindernis – Teilweise Zurückweisung der Anmeldung – Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94“ Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Verwechslungsgefahr mit der älteren Marke – Wortmarken JELLO SCHUHPARK und Schuhpark (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b) (vgl. Randnr. 51) Gegenstand Klage gegen die Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des HABM vom 27. November 2002 in der korrigierten Fassung vom 9. Dezember 2002 (Sache R 494/1999‑3) betreffend ein Widerspruchsverfahren zwischen der Schuhpark Fascies GmbH und der Leder & Schuh AG Angaben zur Rechtssache Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Leder & Schuh AG Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „JELLO SCHUHPARK“ für Waren der Klassen 18, 25 und 28 – Anmeldung Nr. 107367 Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Schuhpark Fascies GmbH Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Deutsche Wortmarke „Schuhpark“ für Waren der Klasse 25 Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung der Anmeldung der Klägerin für die Waren der Klasse 18; Zurückweisung des Widerspruchs im Übrigen Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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