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EU-Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

Oriental Kitchen SARL gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

ECLI: ECLI:EU:T:2003:311Entscheidung vom: 25.11.2003

«Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke KIAP MOU – Ältere nationale Wortmarken MOU – Ablehnung der Eintragung» Leitsätze des Urteils 1.. Gemeinschaftsmarke – Beschwerdeverfahren – Klage beim Gemeinschaftsrichter – Behauptung des Anmelders einer Marke, gegen die Widerspruch eingelegt wurde, er beabsichtige, die Marke nur für einen Teil der in der Anmeldung genannten Waren zu verwenden – Nichtberücksichtigung (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b) 2.. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Aus zwei Wörtern bestehende Wortmarke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b) 3.. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – KIAP MOU und MOU (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b) URTEIL DES GERICHTS (Zweite Kammer)25. November 2003(1) „Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke KIAP MOU – Ältere nationale Wortmarken MOU – Ablehnung der Eintragung“ Klägerin, gegen Beklagter, DAS GERICHT ERSTER INSTANZ DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN (Zweite Kammer) aufgrund des schriftlichen Verfahrens und auf die mündliche Verhandlung vom 23. September 2003 folgendes Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Zweite Kammer) Forwood Pirrung Meij Der Kanzler Der Präsident H. Jung J. Pirrung 1 – Verfahrenssprache: Französisch.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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