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EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

Failure of a Member State to fulfil its obligations - Directive on the conservation of wild birds.

ECLI: ECLI:EU:C:1990:273Entscheidung vom: 03.07.1990

Avis juridique important URTEIL DES GERICHTSHOFES VOM 3. JULI 1990. - KOMMISSION DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN GEGEN BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND. - VERTRAGSVERLETZUNG EINES MITGLIEDSTAATES - RICHTLINIE UEBER DIE ERHALTUNG DER WILDLEBENDEN VOGELARTEN. - RECHTSSACHE 288/88. Sammlung der Rechtsprechung 1990 Seite I-02721 Pub.RJ Seite Pub somm Tenor ++++ 1 . Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Verstoß nicht bestritten ( EWG-Vertrag, Artikel 169 ) 2 . Umwelt - Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Richtlinie 79/409 - Durchführung durch die Mitgliedstaaten - Verpflichtung, die nach der Richtlinie untersagten Jagdmittel und Zerstörungspraktiken zu verbieten - Ausnahmen von den Verboten der Richtlinie - Voraussetzungen für die Zulassung ( Richtlinie 79/409 des Rates, Artikel 5, 8 und 9, Anhang IV ) 1 . Die Bundesrepublik Deutschland hat gegen ihre Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstossen, indem sie nicht alle zur Umsetzung der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2 . April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten erforderlichen Maßnahmen getroffen hat . 2 . Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten des Verfahrens .

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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