Abgasskandal: Rückruf Subaru – Jetzt Schadensersatz einfordern!

erstmalig veröffentlicht: 16.07.2020, letzte Fassung: 19.10.2022

Autoren

Rechtsanwalt

Ulf Böse, Dipl.-Jur.

Seit dem 20.05.2020 ist ein neuer Rückruf aufgrund des Abgasskandals bekannt geworden. Das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) rief erstmals mehrere Modelle von Subaru (einem japanischen Hersteller) zurück. Damit reiht sich ein weiterer Hersteller neben große Autohersteller wie VW und Daimler Benz ein.

Die zwischen 2015 und 2018 produzierten Modelle waren alle mit dem 2.0 Liter Euro 6 Norm Dieselmotor ausgestattet. Insgesamt sind international über 42.500 Fahrzeuge betroffen, davon circa 8500 in Deutschland.

Rückruf Subaru: Was genau wurde manipuliert?

Aus der Rückruf Empfehlung sich ein Software Update aufspielen zu lassen, welche die Wirksamkeit des Emmissionskontrollsystems steigern soll, lässt sich im Umkehrschluss folgern, dass die Abgasreinigung nicht ausreichend funktioniert.

Wären die Stickstoffwerte nicht im unzulässigen Bereich würde das KBA die Fahrzeuge nicht zurückrufen. Daraus lässt sich schließen, dass sich Subaru neben den anderen Automobilherstellern in die Reihe von Abgasmanipulationen einreiht. Es gibt noch keine offizielle Bestätigung des Automobilherstellers selbst, jedoch ist dies aus juristischer Perspektive wenig verwunderlich.

Sehr wahrscheinlich ist jedoch, dass ähnlich wie bei den anderen Automobilherstellern, die vom Abgasskandal betroffen sind, als Betroffener Schadenersatz eingefordert werden kann.

Ist mein Subaru vom Rückruf betroffen?

Vom Rückruf betroffene Modelle:

– Forester

– Legacy

– Outback

– XV

Sollte ich das Software Update von Subaru aufspielen lassen?

Die Problematik eines Software Updates sind mögliche negative technische Folgen wie beispielsweise auf kurzfristige Sicht ein erhöhter Kraftstoffverbrauch, eine mangelhafte Motorleistung und damit einhergehend Motorengeräusche und Probleme mit der Start-Stopp-Automatik. Langfristig könnten zudem Motorschäden entstehen, Dieselpartikelfilter und Katalysatoren kaputt gehen und dadurch eine Nutzungseinschränkung, sowie ein Wertverlust des Fahrzeuges entstehen.

Außerdem ist es möglich, dass das Fahrzeug aufgrund von nachträglich eingeführten Dieselfahrverboten nicht mehr uneingeschränkt genutzt werden darf. Dies war bei dem Kauf noch nicht abzusehen und daraus folgt, neben der fehlenden Möglichkeit das Fahrzeug vollumfänglich zu nutzen, oft ein massiver Wertverlust.

Es ist zudem nicht abschließend geklärt, ob diese Updates tatsächlich wirksam sind und keine weiteren Manipulationen aufweisen. Es gibt bereits Urteile bei denen Manipulationen bei manchen Updates festgestellt wurden (OLG Düsseldorf vom 31.07.2019 – Aktenzeichen 7O 166/18).

Zudem könnten Beweise für einen späteren Zivilprozess durch ein solches Update verloren gehen, weil beispielsweise eine eventuelle ursprüngliche Manipulation nicht mehr nachgewiesen werden könnte.

Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich nach dem Rückruf von Subaru?

1. Lassen Sie von einem Fachanwalt im Abgasskandal prüfen, ob Sie ein Anrecht auf Rückgabe des Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises haben (eventuell abzüglich eines Nutzungsersatzes). Hier hat die Kanzlei Decker & Böse schon viele positive Urteile errungen und kann versichern, dass die Chancen gut für Verbraucher liegen.

2. Alternativ können Sie Ihr Fahrzeug auch behalten und darüber hinaus Schadensersatz fordern. Hier muss durch eine entsprechend spezialisierte Anwaltskanzlei geprüft werden wie Ihre Chancen liegen.

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