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1 Artikel
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Bedrohungen über das soziale Netwerk Facebook rechtfertigen gerichtliche Anordnungen auf Gewaltschutz
von
Rechtsanwalt Thomas Prange
,
Rechtsanwalt Prange
03.04.2014
Nach einer rechtskräftigen Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm aus dem April 2013 rechtfertigen Bedrohungen über das soziale Netzwerk Facebook eine Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz. In dem von dem 2. Familiensenat entschiedenen Fall hatte
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