Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 12. Nov. 2014 - 2 Sa 407/14
Rechtsanwalt*
Der langjährige Strafverteidiger Carsten Marx ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er berät und vertritt private oder geschäftliche Strafrechtsfälle im ganzen Bundesgebiet. Seine Kanzlei akzeptiert Mandanten mit Fällen im Bereich des Finanz-, Wirtschafts-, Kapital-, Sexual-, Jugend-, Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsstrafrechts. Mit fachanwaltlicher Expertise ist die Kanzlei besonders dafür qualifiziert, auch anspruchsvolle Fälle zu übernehmen, bei denen spezielle Verteidigungsstrategien zum Einsatz kommen.
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