Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf

InformationstechnologierechtStrafrecht
Wir in der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf sind seit 25 Jahren für Sie verfügbar, mit einem etablierten Namen, der für fachliche Kompetenz steht – zwei Strafverteidiger und Fachanwälte, spezialisiert auf Strafverteidigung und IT-Recht. Kein Massengeschäft, sondern individueller anwaltlicher Einsatz, mit klaren Tätigkeitsschwerpunkten im Strafrecht & Steuerstrafrecht, IT-Recht, Persönlichkeitsrecht & Wettbewerbsrecht + Verkehrsrecht und Arbeitsrecht.
Jens Ferner
Fachanwalt für StrafrechtInformationstechnologierecht
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Mo-So 6h-19.30h