Rechtsanwalt Ahmet Kesim


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Arbeitsrecht gehört zu meinen Schwerpunkt, seitdem ich als Rechtsanwalt in Hanau seit 2006 tätig bin. Bisher durfte ich in mehreren hundert arbeitsrechtlichen Fällen mehrere Mandanten vertreten. Vor allem, wenn Sie eine Kündigung Ihres Arbeitsvertrages seitens Ihres Arbeitgebers bekommen haben, muss innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung Kündigungsschutzklage erhoben werden. Es kommt bei der Fristberechnung nicht auf den Erhalt der Kündigung an, sondern auf den Zugang der Kündigung bei Ihnen. Näheres können Sie in meinem Beitrag lesen. Aufgrund meiner technischen Ausstattung, über das Anwaltspostfach Bea, bin ich in der Lage, am gleichen Tag Ihres Erscheinens bei mir zum Termin, die Kündigungsschutzklage zum Gericht elektronisch zu versenden. Hierdurch wird keine Zeit verpasst.

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