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Anwaltsprofil

Matthias Koch

65929 Frankfurt

Matthias Koch hat an Entscheidungen des Bundesgerichtshofs mitgewirkt. Auf ra.de sind dazu Entscheidungen aus der Zeit von September 2006 bis Juli 2026 erfasst, aus den Rechtsgebieten Vertrags- und Schuldrecht; Arbeitsrecht; Zivilrecht.

Text aus dem Bestandseintrag, im Wortlaut übernommen. Wertungen darin sind Angaben des Eintrags.

Kanzlei: Rechtsanwälte Krasel, Koch

Rechtsgebiete im Rechts-Graphen (3)

Verknüpfungen aus dem Rechts-Graphen: in diesen Gebieten ist diese Person mit Inhalten verbunden. Das ist keine Fachanwaltsbezeichnung und keine Eigenangabe.

ArbeitsrechtVertrags- und SchuldrechtZivilrecht

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