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EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

Neîndeplinirea obligațiilor de către un stat membru - Directiva 2002/74/CE - Protecția lucrătorilor - Insolvabilitatea angajatorului.

ECLI: ECLI:EU:C:2007:736Entscheidung vom: 29.11.2007

Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 29. November 2007 – Kommission/Spanien (Rechtssache C‑6/07) „Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2002/74/EG – Schutz der Arbeitnehmer – Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers“ Vertragsverletzungsklage – Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof – Maßgebende Lage – Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Art. 226 EG) (vgl. Randnr. 9) Gegenstand Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2002/74/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 80/987/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers (ABl. L 270, S. 10) nachzukommen Tenor Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2002/74/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 80/987/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers verstoßen, dass es nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat. Das Königreich Spanien trägt die Kosten.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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