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EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

Neîndeplinirea obligațiilor de către un stat membru - Directiva 2003/105/CE - Protecția lucrătorilor - Pericole legate de accidente majore care implică substanțe periculoase - Netranspunerea în termenul prescris.

ECLI: ECLI:EU:C:2007:279Entscheidung vom: 10.05.2007

Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 10. Mai 2007 – Kommission/Belgien (Rechtssache C‑407/06) „Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2003/105/EG – Schutz der Arbeitnehmer – Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen – Keine fristgerechte Umsetzung“ Vertragsverletzungsklage – Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof – Maßgebende Lage – Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Art. 226 EG) (vgl. Randnr. 9) Gegenstand Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2003/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2003 zur Änderung der Richtlinie 96/82/EG des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (ABl. L 345, S. 97) nachzukommen Tenor 1. Das Königreich Belgien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2003/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2003 zur Änderung der Richtlinie 96/82/EG des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen verstoßen, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat. 2. Das Königreich Belgien trägt die Kosten.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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