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EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

Incumprimento de Estado - Directiva 2003/4/CE - Liberdade de acesso à informação - Informação em matéria de ambiente - Falta de transposição no prazo previsto.

ECLI: ECLI:EU:C:2007:265Entscheidung vom: 03.05.2007

Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 3. Mai 2007 – Kommission/Irland (Rechtssache C‑391/06) „Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2003/4/EG – Freier Zugang zu Informationen – Umweltinformationen – Keine fristgerechte Umsetzung“ Vertragsverletzungsklage – Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof – Maßgebende Lage – Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Art. 226 EG) (vgl. Randnr. 7) Gegenstand Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass aller Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates (ABl. L 41, S. 26) nachzukommen Tenor 1. Irland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates verstoßen, dass es die Rechts‑ und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat. 2. Irland trägt die Kosten.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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