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EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

Protecção dos consumidores em matéria de contratos à distância - Directiva 97/7/CE - Contratos de fornecimento de serviços de transporte - Conceito - Contratos de aluguer de veículos.

ECLI: ECLI:EU:C:2005:150Entscheidung vom: 10.03.2005

Rechtssache C-336/03 easyCar (UK) Ltd gegen Office of Fair Trading (Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice [England & Wales], Chancery Division) „Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz – Richtlinie 97/7/EG – Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Beförderung – Begriff – Automietverträge“ Schlussanträge der Generalanwältin C. Stix-Hackl vom 11. November 2004 Urteil des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 10. März 2005. Leitsätze des Urteils Rechtsangleichung – Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz – Richtlinie 97/7 – Geltungsbereich – In Artikel 3 Absatz 2 vorgesehene Ausnahmen – Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Beförderung – Begriff – Automietverträge – Einbeziehung (Richtlinie 97/7 des Parlaments und des Rates, Artikel 3 Absatz 2) Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 97/7 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz ist in dem Sinne auszulegen, dass der Begriff „Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen [im Bereich] Beförderung“ die Gesamtheit der Verträge, die Dienstleistungen im Bereich Beförderung regeln, umfassen kann, einschließlich derjenigen, die eine Tätigkeit betreffen, die als solche nicht in der Beförderung des Kunden oder seiner Waren besteht, sondern darauf gerichtet ist, dem Kunden die Durchführung dieser Beförderung zu ermöglichen. Dieser Begriff umfasst folglich Automietverträge, die dadurch gekennzeichnet sind, dass dem Verbraucher ein Beförderungsmittel zur Verfügung gestellt wird. (vgl. Randnrn. 23, 27, 31 und Tenor) URTEIL DES GERICHTSHOFES (Erste Kammer)10. März 2005(1) „Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz – Richtlinie 97/7/EG – Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Beförderung – Begriff – Automietverträge“ gegen DER GERICHTSHOF (Erste Kammer), nach Anhörung der Schlussanträge der Generalanwältin in der Sitzung vom 11. November 2004, folgendes 1 – Verfahrenssprache: Englisch.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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