EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
Incumprimento de Estado - Eliminação dos óleos usados - Não transposição da Directiva 75/439/CEE.
ECLI: ECLI:EU:C:2004:198Entscheidung vom: 30.03.2004
«Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Altölbeseitigung – Nichtumsetzung der Richtlinie 75/439/EWG»
Leitsätze des Urteils
Mitgliedstaaten – Verpflichtungen – Durchführung der Richtlinien – Verstoß – Rechtfertigung durch Berufung auf die innerstaatliche Rechtsordnung – Unzulässigkeit(Artikel 226 EG)
URTEIL DES GERICHTSHOFES (Fünfte Kammer)30. März 2004(1)
„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Beseitigung von Altölen – Nichtumsetzung der Richtlinie 75/439/EWG“
Klägerin,
gegen
Beklagter,
DER GERICHTSHOF (Fünfte Kammer),
aufgrund des nach Anhörung der Generalanwältin ergangenen Beschlusses, ohne Schlussanträge über die Rechtssache zu entscheiden,
folgendes
Aus diesen Gründen
DER GERICHTSHOF (Fünfte Kammer)
Gulmann
von Bahr
Silva de Lapuerta
Der Kanzler
Der Präsident der Fünften Kammer
R. Grass
C. Gulmann
1 – Verfahrenssprache: Schwedisch.
Amtliche Sprachfassungen
Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.