EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
ECLI:EU:C:2004:18
ECLI: ECLI:EU:C:2004:18Entscheidung vom: 13.01.2004
«Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen – Unmittelbare Wirkung – Begriff des Arbeitnehmers – Selbständig tätige weibliche Lehrkraft, die auf der Grundlage einer Vereinbarung mit einer Drittfirma eine Arbeit verrichtet, deren Gleichwertigkeit mit einer an derselben Hochschule von als Arbeitnehmer tätigen männlichen Lehrkräften verrichteten Arbeit unterstellt wird – Ausschluss selbständiger Lehrkräfte von einem Betriebsrentensystem»
Leitsätze des Urteils
(vgl. Randnrn. 48, 50, Tenor 1)
(vgl. Randnr. 57, Tenor 2)
(vgl. Randnr. 79, Tenor 3)
(vgl. Randnr. 84, Tenor 4)
URTEIL DES GERICHTSHOFES13. Januar 2004(1)
„Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen – Unmittelbare Wirkung – Begriff des Arbeitnehmers – Selbständig tätige weibliche Lehrkraft, die auf der Grundlage einer Vereinbarung mit einer Drittfirma eine Arbeit verrichtet, deren Gleichwertigkeit mit einer an derselben Hochschule von als Arbeitnehmer tätigen männlichen Lehrkräften verrichteten Arbeit unterstellt wird – Ausschluss selbständiger Lehrkräfte von einem Betriebsrentensystem“
gegen
DER GERICHTSHOF,
nach Anhörung der mündlichen Ausführungen von Debra Allonby, vertreten durch T. Gill und R. Moretto, Barrister, der Education Lecturing Services, trading as Protocol Professional, vertreten durch Lord Lester of Herne Hill, QC, der Regierung des Vereinigten Königreichs, vertreten durch P. Ormond als Bevollmächtigte im Beistand von N. Paines, und der Kommission, vertreten durch N. Yerrel, in der Sitzung vom 28. Januar 2003,
nach Anhörung der Schlussanträge des Generalanwalts in der Sitzung vom2. April 2003,
folgendes
Aus diesen Gründen hat
DER GERICHTSHOF
Skouris
Jann
Timmermans
Gulmann
Cunha Rodrigues
La Pergola
Puissochet
Schintgen
Macken
Colneric
von Bahr
Der Kanzler
Der Präsident
R. Grass
V. Skouris
1 – Verfahrenssprache: Englisch.
Amtliche Sprachfassungen
Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.