EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
ECLI:EU:C:2004:12
ECLI: ECLI:EU:C:2004:12Entscheidung vom: 07.01.2004
«Richtlinie 85/337/EWG – Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten – Nationale Maßnahme, mit der eine Bergbaugenehmigung ohne Durchführug einer Umweltverträglichkeitsprüfung erteilt wurde – Unmittelbare Wirkung von Richtlinien – Dreiecksverhältnis»
Leitsätze des Urteils
(vgl. Randnrn. 42, 53, Tenor 1)
(vgl. Randnrn. 57-58, 61, Tenor 2)
(vgl. Randnrn. 70, Tenor 3)
URTEIL DES GERICHTSHOFES (Fünfte Kammer)7. Januar 2004(1)
„Richtlinie 85/337/EWG – Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten – Nationale Maßnahme, mit der eine Bergbaugenehmigung ohne Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erteilt wurde – Unmittelbare Wirkung von Richtlinien – Dreiecksverhältnis“
gegen
DER GERICHTSHOF (Fünfte Kammer),
nach Anhörung der mündlichen Ausführungen von Frau Wells, vertreten durch R. Gordon und J. Pereira, beauftragt durch S. Ring, Solicitor, der Regierung des Vereinigten Königreichs, vertreten durch R. Caudwell als Bevollmächtigte im Beistand von D. Elvin, und der Kommission, vertreten durch X. Lewis im Beistand von N. Kahn, in der Sitzung vom 12. Juni 2003,
nach Anhörung der Schlussanträge des Generalanwalts in der Sitzung vom 25. September 2003,
folgendes
Aus diesen Gründen
DER GERICHTSHOF (Fünfte Kammer)
Jann
Edward
La Pergola
Der Kanzler
Der Präsident der Fünfte Kammer
R. Grass
V. Skouris
1 – Verfahrenssprache: Englisch.
Amtliche Sprachfassungen
Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.