EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
Incumprimento de Estado - Não transposição da Directiva 1999/44/CE.
ECLI: ECLI:EU:C:2004:116Entscheidung vom: 19.02.2004
«Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nichtumsetzung der Richtlinie 1999/44/EG»
Leitsätze des Urteils
Vertragsverletzungsverfahren – Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof – Maßgebliche Sachlage – Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme festgesetzten Frist(Artikel 226 EG)
URTEIL DES GERICHTSHOFES (Dritte Kammer)19. Februar 2004(1)
„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nichtumsetzung der Richtlinie 1999/44/EG“
Klägerin,
gegen
Beklagter,
DER GERICHTSHOF (Dritte Kammer),,
aufgrund des nach Anhörung des Generalanwalts ergangenen Beschlusses, ohne Schlussanträge über die Rechtssache zu entscheiden,
folgendes
Aus diesen Gründen
DER GERICHTSHOF (Dritte Kammer)
Rosas
Schintgen
Colneric
Der Kanzler
Der Präsident der Dritten Kammer
R. Grass
A. Rosas
1 – Verfahrenssprache: Französisch.
Amtliche Sprachfassungen
Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.