Zum Inhalt springen

EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

Incumprimento - Auxilio estatal - Recuperação - Inexecução.

ECLI: ECLI:EU:C:1990:82Entscheidung vom: 21.02.1990

Avis juridique important URTEIL DES GERICHTSHOFES VOM 21. FEBRUAR 1990. - KOMMISSION DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN GEGEN KOENIGREICH BELGIEN. - VERTRAGSVERLETZUNG - STAATLICHE BEIHILFEN - WIEDEREINZIEHUNG - UNTERLASSUNG. - RECHTSSACHE C-74/89. Sammlung der Rechtsprechung 1990 Seite I-00491 Pub.RJ Seite Pub somm Leitsätze Tenor ++++ Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Verstoß - Rechtfertigung - Unzulässigkeit ( EWG-Vertrag, Artikel 93 Absatz 2 Unterabsatz 2 ) Nach ständiger Rechtsprechung kann sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um damit die Nichtbeachtung seiner Verpflichtungen aus dem Gemeinschaftsrecht zu rechtfertigen . 1 ) Das Königreich Belgien hat dadurch gegen eine Verpflichtung aus dem EWG-Vertrag verstossen, daß es der Entscheidung 84/111/EWG der Kommission vom 30 . November 1983 über ein Beihilfevorhaben der belgischen Regierung zugunsten eines Chemiefasern herstellenden Unternehmens nicht nachgekommen ist . 2 ) Das Königreich Belgien trägt die Kosten des Verfahrens .

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

ΕλληνικάEnglishEspañolFrançaisItalianoNederlandsPortuguês