EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
Incumprimento - Auxilio estatal - Recuperação - Inexecução.
ECLI: ECLI:EU:C:1990:82Entscheidung vom: 21.02.1990
Avis juridique important
URTEIL DES GERICHTSHOFES VOM 21. FEBRUAR 1990. - KOMMISSION DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN GEGEN KOENIGREICH BELGIEN. - VERTRAGSVERLETZUNG - STAATLICHE BEIHILFEN - WIEDEREINZIEHUNG - UNTERLASSUNG. - RECHTSSACHE C-74/89. Sammlung der Rechtsprechung 1990 Seite I-00491 Pub.RJ Seite Pub somm
Leitsätze Tenor
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Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Verstoß - Rechtfertigung - Unzulässigkeit
( EWG-Vertrag, Artikel 93 Absatz 2 Unterabsatz 2 )
Nach ständiger Rechtsprechung kann sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um damit die Nichtbeachtung seiner Verpflichtungen aus dem Gemeinschaftsrecht zu rechtfertigen .
1 ) Das Königreich Belgien hat dadurch gegen eine Verpflichtung aus dem EWG-Vertrag verstossen, daß es der Entscheidung 84/111/EWG der Kommission vom 30 . November 1983 über ein Beihilfevorhaben der belgischen Regierung zugunsten eines Chemiefasern herstellenden Unternehmens nicht nachgekommen ist .
2 ) Das Königreich Belgien trägt die Kosten des Verfahrens .
Amtliche Sprachfassungen
Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.